Fischen am Piburger See

Fischen am Piburger See

Vom 1. Mai bis 31. Oktober ist das Fischen am Piburger See möglich. Der Preis pro Tageskarte beträgt € 20,00 und kann ausschließlich im Gemeindeamt Oetz gelöst werden.
Achtung: Pro Tag werden nur 5 Tageskarten vergeben. Wir bitten um rechtzeitige Reservierung unter 05252/6218-77.

Bitte beachten Sie unter www.tiroler.fischereiverband.at die rechtlichen Voraussetzungen, um in Tirol fischen zu dürfen!  

Schonmaße:

Seeforelle                      50 cm          01.10. - 01.02.
Bachforelle                    30 cm          01.10. - 01.03.
Regenbogenforelle      30 cm          keine
Saibling                          30 cm          01.10. - 01.04.
Zander                           45 cm          01.04. - 01.06.

Bestimmungen:

  1. Die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes sind einzuhalten!
  2. Die Angelsaison beginnt am 1. Mai und endet am 31. Oktober!
  3. Die gefangenen Fische sind sofort mit Uhrzeit und Größe in die Fangliste einzutragen. Untermaßige Fische sind umgehend und schonend zurückzusetzen. Sie sind möglichst noch im Wasser vorsichtig vom Haken zu lösen und dürfen nur mit nasser Hand angefasst werden. Den Angelplatz nie unbeaufsichtigt lassen!
  4. Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt. Von der Befischung ausgenommen sind folgende Bereiche:
    - Privatteil Reinkenhof (gekennzeichnet durch Tafeln)
    - Einlaufbereich des Baches von Piburg (umzäunter Teil)
  5. Pro Tag dürfen maximal fünf Edelfische entnommen werden, Weißfische und Barsche keine Fangbeschränkung.
  6. Der Tages-Erlaubnisschein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuzeigen.
  7. Die Fangliste ist nach Beendigung des Fischens entweder im Postkasten an der Badeanstalt oder am Recyclinghof einzuwerfen. Bei Nichtbeachtung wird keine Fischereikarte mehr ausgegeben!

Kontrolle:

Kontrollberechtigt sind neben der Polizei die Fischereiaufseher. Ihnen sind bei Aufforderung der Erlaubnisschein, Angelgeräte, Behältnisse und Beute vorzulegen.

Verstöße:

Bei Verstößen gegen vorstehenden oder sonstigen fischereirechtlichen Bestimmungen wird der Erlaubnisschein, unbeschadet evtl. Strafanzeige, ersatzlos eingezogen. Bei groben Verstößen kann auch eine nochmalige Ausgabe der Fischereigastkarte bis auf Weiteres untersagt werden.

Haftung:

Jegliche Haftung des Kartenausstellers für Unfälle, welche sich bei der Ausübung der Sportfischerei ereignen sollten, wird ausgeschlossen.

Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar!

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Stunden im Naturschutzgebiet Piburger See und haben auch gleichzeitig eine Bitte: Halten Sie im Interesse eines ordnungsgemäßen Fischereibetriebes die gestellten Bestimmungen ein und achten Sie bitte auch darauf, dass Sie Ihren Standplatz im Interesse des Umweltschutzes wieder sauber verlassen und keinen Unrat (Zigarettenstummel und dgl.) in den See werfen oder herumliegen lassen. Gerade Sie als Fischer können somit einen wesentlichen Beitrag für die Erhaltung dieses schönen Gebietes leisten - DANKE!

Petri Heil