Tiroler Zuschuss

NEU AB 01. APRIL 2023 - HEIZ- UNS WOHNKOSTENZUSCHUSS

Der Tirol-Zuschuss, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Wichtiger Hinweis:  All jene Haushalte, deren Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 bewilligt wurde bzw. dies im Laufe der aktuellen Antragsfrist bis 31. März 2023 noch geschieht, erhalten im Laufe der kommenden Wochen ein personalisiertes Schreiben von der Abteilung Soziales des Landes Tirol. Darin enthalten ist ein Folgeantrag mit einer Zustimmungserklärung, der unterschrieben zurückgeschickt werden muss.

MindestsicherungbezieherInnen erhalten ein Formular zur Antragstellung.


HEIZKOSTENZUSCHUSS

HEIZKOSTENZUSCHUSS
Höhe: 
250 Euro
Nettoeinkommensgrenzen: 
- 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person


WOHNKOSTENZUSCHUSS
Höhe:
ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)
Nettoeinkommensgrenzen:
Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen:
Einkommensgrenze I:
- 1.100 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 450 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses I beträgt einmalig 350 Euro für Personen welche allein im Haushalt leben, 450 Euro bei einem zwei Personen Haushalt und bei jeder weiteren Person erhält der Antragssteller 100 Euro mehr.
Einkommensgrenze II:
- 1.500 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.200 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 450 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses II beträgt einmalig 300 Euro für Personen welche allein im Haushalt leben, 375 Euro bei einem zwei Personen Haushalt und bei jeder weiteren Person erhält der Antragssteller 75 Euro mehr.
Einkommensgrenze: III: 
- 2.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.800 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
- 450 Euro pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses III beträgt einmalig 250 Euro für Personen welche allein im Haushalt leben, 300 Euro bei einem zwei Personen Haushalt und bei jeder weiteren Person erhält der Antragssteller 50 Euro mehr.


Formular für den Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023: Antragsformular_HKZ_WKZ_2023.pdf herunterladen (0.3 MB).

Erforderliche Unterlagen:
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen sowie Alimente.

Erklärvideo Tirol Zuschuss: https://nextcloud.tiroler-vp.at/index.php/s/NdQeinQ9mELoBgF

15.03.2023