Tirol Zuschuss 2.0 - Wohn- und Heizkostenzuschuss

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Wie in den Medien bereits berichtet, kann der Tirol Zuschuss, welcher in den vergangenen Jahren als Wohn- und Heizkostenzuschuss betitelt wurde, ab 1. März wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen werden inflationsbedingt nochmals erhöht. Die Höhe der Förderung bleibt gleich, das bedeutet in Zahlen, EUR 250 für den Heizkostenzuschuss. Der Wohnkostenzuschuss wird von der Haushaltsgröße und -einkommen abhängig gemacht. Einem Haushalt mit vier Personen und einem Netto-Einkommen von bis zu EUR 2.600 stehen beispielsweise EUR 900 Tirol Zuschuss zu (EUR 250 an Heizkostenzuschuss, EUR 650 Wohnkostenzuschuss). Weiterhin als Antragsteller berechtigt, sind Mindestsicherungsbezieher. Außerdem erhalten Bezieher des Tirol-Zuschusses 2023 erneut einen Folgeantrag postalisch an die Hauptwohnsitzadresse gesendet.

Das Antragsformular sowie den Rechner für den individuellen Förderbetrag finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/. Darüber hinaus möglich ist auch die Antragstellung im Meldeamt der Gemeinde Oetz. Hierfür sind die aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen sowie Alimente beizulegen.  

PS: Ende der Antragsfrist ist der 30. September 2024!

01.03.2024