Legalisator

Herr Ing. Klaus Amprosi wurde zum Legalisator für die Gemeinde Oetz bestellt. Er ist ermächtigt, Beglaubigungen von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, etc. durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Oetz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Legalisierungsgebühr:

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.08.2001, BGBl.Nr. 297/01, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

  • € 2,-- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,-- oder bei unbestimmten Wert
  • € 6,-- bei einem Wert über € 700,-- bis € 7.000,--
  • € 15,-- bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,--
  • € 20,-- bei einem Wert über € 35.000,--

 Die Legalisierungsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

 

Zuständig