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Voraussetzungen
Einkommensgrenzen
Obergrenze Jahresnettoeinkommen 2022 pro Haushalt
(Jahreseinkommen: Einkünfte aller Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Objekt gemeldet sind.)Ausmaß der Förderung
AntragsstellungUm die Gewährung des Zuschusses ist schriftlich, bis zum 31. Oktober 2023, unter der Verwendung des Antragsformulars anzusuchen. Das Formular liegt im Bürgerservice des Gemeindeamtes auf. Auch besteht die Möglichkeit das Formular online unter www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss einzubringen, hierfür ist zu beachten, dass die Digitale Unterschrift benötigt wird.
Fristen
Das Förderungsansuchen muss spätestens 18 Monate nach der Rechnungslegung eingereicht werden.Erforderliche Unterlagen
Das Formular ist online unter www.tirol.gv.at einzubringen (Hierfür wird die digitale Unterschrift benötigt!)
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf den Nettoverdient im vorherigen Jahr.Ausmaß der FörderungUnterhalb der Einkommensgrenze „I“: € 550,00Zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“: € 330,00AntragsstellungDas Formular ist online unter www.tirol.gv.at einzubringen (Hierfür wird die digitale Unterschrift benötigt!)
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Nettohaushaltseinkommen des Vorjahres.Ausmaß der Förderung Unterhalb der Einkommensgrenze „I“: € 200,00Zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ € 150,00Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr gewährt.AntragsstellungDie Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres elektronisch mittels Online-Formular, hierfür wird die digitale Unterschrift benötigt, bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen. Dem Antrag beizulegen ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung.
22.09.2023