Förderungen im Bereich Energie, etc.

Anti-Teuerungs-Zuschuss für Haushalte mit Wärmepumpen- und Elektroheizungen

Voraussetzungen 

  • Antragssteller muss einen aufrechten Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol haben (Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schüler- und Studentenheimen sind nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt
  • Das vom Förderwerber bewohnte Objekt muss überwiegend mit einer Wärmepumpe oder einer festinstallierten Elektro-Heizung beheizt werden.

Einkommensgrenzen

Personenanzahl

Obergrenze Jahresnettoeinkommen 2022 pro Haushalt

1€ 43.200,00
2€ 72.000,00
jede weitere PersonErhöhung um € 5.400,00

(Jahreseinkommen: Einkünfte aller Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz im Objekt gemeldet sind.)

Ausmaß der Förderung

PersonenanzahlWärmepumpeElektro-Heizung
1 bis 3€ 300,00€ 450,00
ab 4€ 350,00€ 500,00


Antragsstellung
Um die Gewährung des Zuschusses ist schriftlich, bis zum 31. Oktober 2023, unter der Verwendung des Antragsformulars anzusuchen. Das Formular liegt im Bürgerservice des Gemeindeamtes auf. Auch besteht die Möglichkeit das Formular online unter www.tirol.gv.at/waermepumpen-stromheizungen-zuschuss einzubringen, hierfür ist zu beachten, dass die Digitale Unterschrift benötigt wird.


Photovoltaik- und Solaranlagenförderung

Voraussetzungen 

  • Eigentümer bzw. Mieter muss im Objekt wohnhaft sein (Hauptwohnsitz)
  • Photovoltaikanlagen werden bis maximal 20KWpeak gefördert (Erstinstallation oder Erweiterung auf 20kWpeak)
  • Solaranlagen werden bei der Errichtung oder Erweiterung bis zu einer Gesamtgröße von maximal 20 m² Aperturfläche pro Wohnung gefördert. Pro m² Kollektorfläche sind mindestens 50 Liter Speicherinhalt vorzusehen. Zu beachten ist, dass die Kollektoren bestimmte Qualitätskriterien (siehe www. tirol.gv.at) vorweisen müssen. Die Mindestgröße der Kollektor-Aperturfläche beträgt bei Wohnungen in Gebäuden bis 300 m² Wohnnutzfläche 4 m² pro Wohnung und in Gebäuden über 300 m² Wohnnutzfläche mindestens 2 m² pro Wohnung

Fristen

Das Förderungsansuchen muss spätestens 18 Monate nach der Rechnungslegung eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Errichtungskosten (Rechnungen mit Einzahlungsbelegen)
  • F3 – Kreditzusage des Kreditgebers (nur bei Annuitätenzuschuss)
  • Nachweis über den Netzzugang (Netzzusage) (nur bei Photovoltaik-Anlagen)
  • Prüfprotokoll des befugten Unternehmens (nur bei Photovoltaik-Anlagen)
  • Bauanzeige bzw. Baubewilligung (bei Phtovoltaik-Anlagen sowie bei Solaranlagen bei einer Gesamtgröße über 20 m²)

Das Formular ist online unter www.tirol.gv.at einzubringen (Hierfür wird die digitale Unterschrift benötigt!)

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Förderungen für Familien

Kindergeld Plus

Voraussetzungen 

  • Hauptwohnsitz des Förderwerbers muss sich in Tirol befinden
  • Förderungen werden für Kinder gewährt, welche vor dem 2. September das zweite bzw. dritte Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden
  • Dem Antrag ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung beizulegen

Einkommensgrenzen 

Personen im HaushaltEinkommensgrenze "I"Einkommensgrenze "II"
2€ 1.900,00€ 2.200,00
3€ 2.400,00€ 2.700,00
4€ 2.800,00€ 3.100,00
5€ 3.200,00€ 3.900,00
6€ 3.600,00€ 3.900,00
je weiteres Kind€ 400,00€ 400,00

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf den Nettoverdient im vorherigen Jahr.

Ausmaß der Förderung
Unterhalb der Einkommensgrenze „I“:                      € 550,00
Zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“:          € 330,00

Antragsstellung
Das Formular ist online unter www.tirol.gv.at einzubringen (Hierfür wird die digitale Unterschrift benötigt!)


Schulkostenbeihilfe 

Voraussetzungen 

  • Der Antragssteller muss einen aufrechten Hauptwohnsitz in Tirol haben 
  • Fördernehmer muss obsorgeberechtigt sein, die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben 
  • Förderungen werden ausschließlich für Kinder gewährt, welche im Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen

Einkommensgrenzen

PersonenanzahlEinkommensgrenze "I"Einkommensgrenze "II"
2€ 1.900,00€ 2.200,00
3€ 2.400,00€ 2.700,00
4€ 2.800,00€ 3.100,00
5€ 3.200,00€ 3.500,00
6€ 3.600,00€ 3.900,00
jede weitere Person€ 400,00€ 400,00

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Nettohaushaltseinkommen des Vorjahres.

Ausmaß der Förderung 
Unterhalb der Einkommensgrenze „I“:                      € 200,00
Zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“           € 150,00

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr gewährt.

Antragsstellung
Die Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres elektronisch mittels Online-Formular, hierfür wird die digitale Unterschrift benötigt, bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen. Dem Antrag beizulegen ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung.

22.09.2023